Soldan Moot 2015
Die Universität Bayreuth hat im Jahr 2015 erstmalig am Hans Soldan Moot zur Anwaltlichen Berufspraxis teilgenommen. Angetreten ist ein Team aus vier Kandidaten, das von Prof. Dr. André Meyer, LL.M. betreut wurde.
Team (v.l.n.r.): Tina Kießling (wissenschaftliche Mitarbeiterin), Tim Rosenbohm, Pascal Oehmen, Agnes Bobrowski, Johannes Pohl, Prof. Dr. André Meyer
Der Soldan Moot Fall wurde den Teilnehmern am 29.06.2015 bekanntgegeben. Gegenstand des Falls waren in diesem Jahr eine negative Feststellungsklage betreffend den Honoraranspruch eines Anwalts und eine Auskunftsklage bezüglich personenbezogener Daten. Es wurden Fragen des Bundesdatenschutzgesetzes, aber auch der anwaltlichen Schweigepflicht und der Interessenkollision abgedeckt. Das Team hatte bis zum 03.08.2015 Zeit, den Fall juristisch aufzuarbeiten und eine Klageschrift anzufertigen. Im Anschluss wurde dem Team die Klageschrift einer anderen Universität übersandt, auf die es bis zum 07.09.2015 zu erwidern hatte.
Den Höhepunkt des Wettbewerbs bildete die mündliche Verhandlung, die vom 08. bis zum 10.10.2015 in den Räumen der Leibniz Universität Hannover stattfand. Jedes Team vertrat in diesem Rahmen zweimal die Klägerseite und zweimal die Beklagtenseite. Je zwei Mitglieder der Teams legten innerhalb von 60 Minuten ihren Standpunkt dar und nutzten alle Möglichkeiten, die Argumente der jeweiligen Gegenseite zu entkräften.
Das Team der Universität Bayreuth hat den Soldan Moot erfolgreich gemeistert. Die vier Studierenden konnten für die kommenden zwei Jahre als Coaches für die nachfolgenden Bayreuther Teams gewonnen werden.